Die fossilen Brennstoffe werden immer knapper, dadurch erhöhen sich die Energiepreise stetig.
Durch das Verbrennen fossiler Brennstoffe wird Kohlenstoffdioxid freigesetzt, das als eine der Ursachen für die globale Erderwärmung und somit den Klimawandel gilt.
Wir bieten unseren Bauherren an, ihren Neubau als Energiesparhaus zu errichten, um z.B. auch unabhängig von den fossilen Brennstoffen zu sein und um unsere Umwelt zu schonen. Als Energiesparhaus wird ein Gebäude bezeichnet, das im Vergleich zum Durchschnittsenergiebedarf bestehender Gebäude mit wesentlich weniger Energie für die Beheizung und Warmwasserbereitung auskommt. Bei einem KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2009) - früher KfW Effizienzhaus 55 (EnEV2007) - beträgt der Jahres-Primärenergiebedarf Qp beispielsweise maximal 70 % der nach EnEV2009 zulässigen Werte und der Transmissionswärmeverlust HT maximal 85 % der nach EnEV2009 zulässigen Werte.
Vorteile, die Ihnen ein Energiesparhaus (z.B. mit Erdwärmeheizung) von Elbe-Haus® bietet:
- Mehr Wirtschaftlichkeit durch niedrige Fixkosten -
Durch den minimalen Energieverbrauch sind die Fixkosten für Heizung und Warmwasser extrem niedrig. Und die Investition für die Anschaffung der modernen Haustechnik amortisiert sich schon innerhalb weniger Jahre.
- Unabhängig -
Mit dem Bau eines Niedrigenergiehauses (z.B. mit Erdwärmepumpe) machen Sie sich unabhängig von den ständig steigenden Preisen der Energieversorger.
- Staatliche Förderung -
Ein Energiesparhaus wird von der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt (WK) sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert. Schaubilder Förderrichtlinie energiesparendes Bauen der WK Hamburg und Förderprogramm der KfW. Weitere Förderungsmöglichkeiten bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
- Umweltfreundlich -
Mit einem Energiesparhaus leisten Sie einen aktiven Beitrag gegen den drohenden Klimawandel und für die Zukunft unserer Erde.
- Zukunftsorientiert -
Je nach individuellen Wünschen und Zielstellungen stehen verschiedene Bauhüllen und Anlagentechniken zur Verfügung. Dabei werden permanent Änderungen der Fördergrundlagen und neueste Erkenntnisse aus der Heizungstechnik und Wasseraufbereitung eingearbeitet.
Gegenwärtig stehen folgende Förderstufen unter dem Thema „ Energieeffizient Bauen“ zur Verfügung:
So wird ein Gebäude bezeichnet, dessen Jahres-Primärenergiebedarf QP maximal 70% des nach der EnEV 2009 zulässigen Wertes beträgt (im Verhältnis zum Referenzgebäude). Zusätzlich darf dessen spezifischer Transmissionswärmeverlust HT zu maximal 85% dem nach der EnEV 2009 zulässigen Wertes entsprechen (im Verhältnis zum Referenzgebäude). Die Errichtung der Häuser als KfW- Effizienzhäuser 70 ist an planerische und technische Aspekte gebunden.
So wird ein Gebäude bezeichnet, dessen Jahres-Primärenergiebedarf QP maximal 55% des nach der EnEV 2009 zulässigen Wertes beträgt (im Verhältnis zum Referenzgebäude). Zusätzlich darf dessen spezifischer Transmissionswärmeverlust HT zu maximal 70% dem nach der EnEV 2009 zulässigen Wertes entsprechen (im Verhältnis zum Referenzgebäude). Die Errichtung der Häuser als KfW- Effizienzhäuser 55 ist an planerische und technische Aspekte gebunden.
KfW- Effizienzhäuser 40 dürfen den Jahres- Primärenergiebedarf QP von 40 % und den Transmissionswärmeverlust HT von 55 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV 2009 nicht überschreiten. Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV 2009 zulässig. Die Entwicklung, Planung und Errichtung der Häuser als KfW-Effizienzhäuser 40 ist an planerische und technische Aspekte gebunden.
Weiterhin gibt es das „ Passivhaus“
Dies sind Gebäude, deren Jahres-Primärenergiebedarf QP und Jahres-Heizwärmebedarf Qh nach dem Passivhaus-Projektierungspaket durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden. Der Jahres-Primärenergiebedarf QP darf nicht mehr als 40 KWh pro m² Gebäudenutzfläche AN und der Jahres-Heizwärmebedarf Qh nicht mehr als 15 KWh pro m² Wohnfläche betragen. Die Entwicklung, Planung und Errichtung von Passivhäusern ist an planerische und technische Aspekte gebunden.
- Grundsätze zur Erreichung des Niedrigenergiestandards -
- verbesserte Bauteil-Dämmungen (Außenwand, Dach/Decke, Fenster, Sohle)
- verbesserte Anlagentechnik (z.B. Wärmepumpe, Solaranlage, Lüftung mit Wärmerückgewinnung u.a.)
- sonstige energieeffiziente Maßnahmen (Wärmebrückennachweis, Blower-Door-Nachweis etc.)
- planerische Voraussetzungen (Fensterfläche, Himmelsrichtung, Sonneneinstrahlung etc.)